Für bestimmte Behandlungen durch Heilmasseure werden Zuschüsse gewährt.
Die Höhe dieser Zuschüsse sind im Anhang 1 der Satzung geregelt. Die
Behandlungen sind bewilligungspflichtig.
Die Heilmasseure müssen
die Voraussetzungen für die freiberufliche Tätigkeit als Heilmasseur und
für den Berufsausweis als Heilmasseur im Sinne des Medizinischen
Masseur- und Heilmasseurgesetzes (MMHmG) erfüllen.