Vertragsärzte
Vertragsärzte sind freiberuflich tätige Ärzte, die mit der BVA einen Vertrag abgeschlossen haben. Durch die Vorlage der e-card können Vertragsärzte die erbrachte ärztliche Leistung mit der BVA direkt verrechnen. Der Erkrankte hat nur den Behandlungsbeitrag zu bezahlen.
Gruppenpraxen
Eine Gruppenpraxis ist der fachgleiche oder fächerübergreifende Zusammenschluss mehrerer Ärzte in der Rechtsform einer offenen Gesellschaft oder einer GmbH. Jede Vertragsgruppenpraxis hat einen eigenen Vertrag mit der BVA abgeschlossen.
Wie bei der ärztlichen Hilfe durch Vertragsärzte kann die Vertragsgruppenpraxis bei Vorlage der e-card die erbrachte ärztliche Leistung mit der BVA direkt verrechnen. Der Erkrankte hat nur den Behandlungsbeitrag zu bezahlen.
Eigene Einrichtungen
Die BVA bietet Behandlungsmöglichkeiten in folgenden eigenen Einrichtungen an:
- Ambulatorien
- Rehabilitations- bzw. Therapiezentren
Für nähere Informationen klicken Sie bitte rechts auf der Linkleiste zur gewünschten Einrichtung.
Vertragseinrichtungen
Vertragseinrichtungen sind Einrichtungen, mit denen die BVA in einem Vertragsverhältnis steht, dies sind zum Beispiel Ambulanzen oder Institute. Diese können die erbrachten ärztlichen Leistungen ebenfalls direkt mit der BVA verrechnen.