Wie beantrage ich eine Kur?
Sie können das Antragsformular unter dem Link Formulare downloaden oder bei der Hauptstelle, Ihrer Landes/Außenstelle besorgen. Geben Sie das Formular Ihrem Arzt, der den medizinischen Teil ausfüllen wird. Ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten und schicken Sie das Formular an Ihre Landes/Außenstelle.
Jede Leistung der erweiterten Heilbehandlung ist an die vorherige Bewilligung gebunden. Warten Sie diese Bewilligung bitte unbedingt ab.
Was sind die Voraussetzungen für eine Kur?
Grundsätzlich können, bei medizinischer Notwendigkeit, zwei Kuren innerhalb von 5 Jahren bewilligt und in Anspruch genommen werden. Als Vorleistung gelten auch Rehabilitationsaufenthalte (mit Ausnahme von Anschlussheilverfahren), ambulante Rehabilitationsprogramme der Phase 3, Kurkostenbeiträge, Aufenthalte, die von der Unfallversicherung gewährt wurden sowie entsprechende Leistungen anderer Sozialversicherungsträger. Eine Wiederholungskur kann frühestens 18 Monate nach Beendigung der letzten Kur beantragt werden. Ausnahme: Für Bechterew-Heilstollenfahrer sowie an ausgedehnter Psoriasis oder Neurodermitis Erkrankte besteht die Möglichkeit, jährliche Kuraufenthalte zu beantragen.
Welche Zuzahlungen habe ich zu leisten?
Wir sind gesetzlich verpflichtet, Zuzahlungen für Rehabilitations-, Kur- und Genesungsaufenthalte einzuheben, die vor Antritt des Aufenthaltes zu bezahlen sind.
Werden die Kosten einer Begleitperson übernommen?
Für Kuren können die Aufenthaltskosten einer Begleitperson bewilligt werden:
- für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
- bei Vorliegen medizinischer Gründe
Werden Reise-(Fahrt-) und Transportkosten übernommen?
Reise-(Fahrt-)kosten können nur dann übernommen werden, wenn der Versicherte von der Zahlung der Rezeptgebühr befreit ist. Die Übernahme von Transportkosten mittels Krankenwagen kann nur bei Vorliegen entsprechender medizinischer Gründe erfolgen.